GESCHÄFTSORDNUNG

 

April 2010 Der neu gewählte Vorstand

1. Die Beiträge sind in Voraus, bis zum 05 eines jeden Monat zu zahlen. Bei nicht einhalten der Frist, werden dem Mitglied entstehende Kosten auferlegt

2. Die Eltern haften selbstschuldnerisch für die vereinbarten Beiträge. Abweichungen irgendeiner Art, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes.

3. Der Vertrag kann mit 3 monatlicher Kündigungsfrist von dem Mitglied aufgekündigt werden. Beiträge können von den Mitgliedern nicht zurück gefordert werden.
Mitglieder, der in der Kündigungsfrist sind, können bis zur Beendigung ihres Vertrages an jedem Training Veranstaltung teilnehmen.

4. Bei Einberufung zur Bundeswehr, ruht die Mitgliedschaft für die Dauer des Grundwehrdienstes. Rechtzeitige Benachrichtigung der Vereinleitung unter Vorlage des Einberufungsbescheides ist Voraussetzung hierfür.
Anschriften und Namenänderungen sind dem Verein unverzüglich bekannt zugeben.

5. Sachbeschädigungen in den Turnhallen werden auf Kosten des Jenige behoben der sie bewirkt oder verursacht hat. Eine Haftung insbesondere für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld ist ausgeschlossen. In den Schulferien findet kein Training statt. Ebenso an gesetzlichen Feiertage. Ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch ausgefallenen Stunden besteht nicht.

6. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung der jeweiligen Sporthalle und hat den Weisungen der Mitarbeiter des Vereines Folge zu leisten.

7. Die Kampfkunst von den „Chinesische Kampfkunst Schule Erkrath-Hochdahl e.V. „ darf auf keinem Fall außerhalb unseres Vereines anderen Personen beigebracht werden.
Ferner noch dürfen nur die Mitarbeiter die Kampfkunst weiter lehren, die, die Zustimmung insbesondere unseres Sifu Yakup Gökce und des Vorstandes haben.

8. Das Training wird in den vorgeschriebenen Sportanzügen durchgeführt. Sporttauglichkeit Beginnt Im Verein mit dem Trainingsteilname.
Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten – beginnt mit des vertrag ab schlissen zudem ausgeschriebenen Turnieren Seminare Lehrgänge Teilnahme mit Kostenbeteiligung ganz oder Hälfte. Die Kostenbeteiligung 7 Tage vor der Prüfung oder Turnier Seminar Teilnahme auf das Vereinskonto überwiesen wird.

9. Sport Gesundheit Zeugnis vordem Trainings Begin von dem Eltern/Erziehung berechtigten bei der Dr.med sorgezutragen haben. Asthma Diabetes und weitere Ansteckende Krankheiten vor dem vertrag abschließen zudem vorstand melden.

Yoruma kapalı.