Geschäftsordnung

1. Die Beiträge sind in Voraus, bis zum 7. eines jeden Monats zu zahlen.
Bei nicht einhalten der Frist, werden dem Mitglied entstehende Kosten auferlegt

2. Die Eltern haften selbstschuldnerisch für die vereinbarten Beiträge.
Abweichungen irgendeiner Art, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes.

3. Der Vertrag kann mit 3 monatlicher Kündigungsfrist von dem Mitglied aufgekündigt werden. Beiträge können von den Mitgliedern nicht zurück gefordert werden. Mitglieder, welche in der Kündigungsfrist sind, können bis zur Beendigung ihres Vertrages an jedem Training und jeder Veranstaltung teilnehmen.

4. Sachbeschädigungen in den Turnhallen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Eine Haftung insbesondere für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld ist ausgeschlossen. In den Schulferien findet kein Training statt. Ebenso nicht an gesetzlichen Feiertagen.
Ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch ausgefallenen Stunden besteht nicht.

5. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung der jeweiligen Sporthalle und hat den Weisungen der Mitarbeiter des Vereines folge zu leisten.

6. Die Kampfkunst der „Chinesische Kampfkunstschule Erkrath-Hochdahl e.V." darf auf keinem Fall außerhalb unseres Vereines anderen Personen beigebracht werden.
Es dürfen nur die Mitarbeiter die Kampfkunst lehren, welche die Zustimmung insbesondere unseres Sifu Yakup Gökce und des Vorstandes haben.

7. Das Training wird in den vorgeschriebenen Sportanzügen durchgeführt. Sporttauglichkeit wird im Verein mit der Trainingsteilname vorausgesetzt.
Die Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten gilt mit Vertragsabschluß als erteilt.
Die bekanntgemache Kostenbeteidigung zu ausgeschriebenen Turnieren, Seminaren und Lehrgängen muß 7 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung auf das Vereinskonto überwiesen sein um als rechtzeitig erbracht zu gelten.

8. Ein Sport-Gesundheitszeugnis muß vor dem Trainingsbeginn von den Eltern/Erziehungsberechtigten beigebracht werden. Asthma, Diabetes und ansteckende Krankheiten müssen vor dem Vertragabschluß dem Vorstand mitgeteilt werden.